Tipps für Bauherren
Warum Barrierefreiheit?

 

Das barrierefreie Bauen verzeichnete in den letzten Jahren einen wachsenden Aufmerksamkeits- und Bedeutungsgewinn. Das war nicht immer so. Hervorgegangen ist dieser Wandel aus dem zunehmenden Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, d.h. insbesondere in Gebäuden der Verwaltung und sonstigen Einrichtungen. Die Grundlagen hierfür finden sich im Grundgesetz (Artikel 3), im Bundesgleichstellungsgesetz sowie in den Bauordnungen. Die Teilhabe behinderter Menschen am sozialen Leben soll dadurch selbstbestimmt und möglichst selbständig möglich sein.

Betraf dieser Aspekt zunächst nur eine relativ kleine Bevölkerungsgruppe, so rückte im Zuge der Diskussion um die demografische Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren eine wachsende Gruppe der sog. „Generation 50+“ oder „Best-Ager“ in den Blickpunkt.

 

Die Anzahl der Mitbürger, die sich dieser Gruppe zuordnen lässt, wird in den kommenden Jahren sowohl relativ, als auch absolut weiter steigen.

Die Menschen werden aufgrund einer gesünderen Lebensführung und des medizinischen Fortschritts auch immer älter. Sie wollen zudem im Alter so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen und nicht in einem Altenheim wohnen. Schätzungsweise über 90 % der über 65-jährigen leben heute in einer „normalen“ Wohnung, die also nicht an die speziellen Bedürfnisse der Bewohner angepasst wurde.

Da die körperliche Leistungsfähigkeit, aber auch die Leistungsfähigkeit der Sinne im Alter – verursacht auch durch altersbedingte Krankheiten – nachlässt, ist eine bauliche Anpassung der Bestandsimmobilien in den allermeisten Fällen nötig.

Bei Mietwohnungen wird ein Vermieter künftig gehalten sein, seine Wohnung so zu gestalten, dass sie barrierefrei, bzw. komfortabel zu bewohnen ist. Diese Investition sichert die Vermietbarkeit seiner Wohnungen, da die künftigen Mieter zunehmend älter sind.

Bei Eigentumswohnungen bzw. Einfamilienhäusern kann durch eine derartige Wohnraumanpassung der Wert der Immobilie gehalten, bzw. gesteigert werden. Der Umzug in eine fremde Umgebung kann vermieden, bzw. verzögert werden. Auf diese Weise kann der Wunsch Älterer nach Vertrautheit und Kontinuität erfüllt werden.

In den letzten Jahren hat sich daher der Bereich des barrierefreien Bauens im Sinne von behindertengerecht zum altengerechten oder komfortablen Bauen und Wohnen entwickelt.

 

Was sollte das regionale Handwerk leisten?

Bei derartigen Anpassungen von Bestandsimmobilien sind individuelle und kreative Lösungen gefragt. Hier hat das qualifizierte Handwerk beste Voraussetzungen, um als Fachmann aus der Region mit der Planung und Umsetzung der Umbaumaßnahmen betraut zu werden. Grundsätzlich sind dabei alle am Bau beteiligten Gewerke angesprochen (z.B. Maurer, Fliesenleger, Zimmerer, Tischler, Metallbauer, Sanitär- und Heizungstechniker sowie Elektriker). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Handwerksbetrieb speziell auf die ältere Kundengruppe und deren besonderen Ansprüche und Wünsche einstellen kann.

Ein Kundenwunsch ist sicherlich, für die gesamte Umbaumaßnahme einen Ansprechpartner zu haben. Der Kunde möchte sich nicht um die Koordinierung und die Einholung von Angeboten mehrerer Gewerke kümmern, da er mit dieser Aufgabe als Nicht-Fachmann oftmals überfordert ist. Kann der Handwerker vor Ort diesen Anspruch leisten, hat er gegenüber seiner Konkurrenz einen entscheidenden Vorteil, der ihm den Zuschlag auch bei einem höheren Preis bringen kann.

Neben der Funktion des Handwerkers, dem Kunden als koordinierender Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, ist auch die Fähigkeit erforderlich, sich im Beratungsgespräch auf die Besonderheiten älterer Kunden einzustellen. Oftmals gehört viel Geduld und Psychologie dazu, ältere Menschen von der Notwendigkeit einer Veränderung zu überzeugen. Insbesondere wenn gewohnte Handlungsabläufe aufgrund von abnehmender Leistungsfähigkeit verändert werden müssen, besteht die Gefahr der Blockade bei älteren Menschen. In zahlreichen Fällen gilt es auch, die unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Familie – z.B. wenn die Kinder zum Gespräch hinzugezogen werden – zu kanalisieren, insbesondere wenn die Umbaumaßnahmen ein größeres Ausmaß annehmen.

Der beratende Handwerker muss zudem grundsätzliches Wissen über die Auswirkungen von im Alter typischen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen und Krankheitsverläufen haben, um eine auf den Kunden individuell abgestimmte Umbaumaßnahme planen zu können. Zwar gibt es als Grundlagen der Planung die DIN-Normen, jedoch sollte in aller erster Linie der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Lösung stehen.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auch mit kleineren Umbauten „Stolperfallen“ und „Hürden“ abzubauen und den Wohnkomfort für ältere Menschen deutlich zu steigern. Aber auch unter dem Aspekt der Wertsteigerung sind diese Investitionen in den Komfort eines Gebäudes sinnvoll.

Ein hoher Prozentsatz der Bestandsimmobilien ist in den letzten 20-25 Jahren nicht grundlegend modernisiert worden, so dass sich ein gewisser Investitionsstau eingestellt hat. Werden diese Gebäude nun für den Lebensabend ihrer Bewohner fit gemacht, so sollten diese Maßnahmen vorausschauend und barrierefrei geplant werden, damit weitere Umbaumaßnahmen vermieden werden.

 

Beispiele für mögliche Anpassungen des Wohnraums

Die Modernisierungsmaßnahmen sind sehr stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig – von der Lage des Gebäudes, vom Zuschnitt und Anordnung der Räume, aber auch von der individuellen Leistungsfähigkeit der Bewohner. Daher können hier nur Beispiele für barrierefreies Bauen genannt werden:

 

Zugang zum Haus

In vielen älteren Häusern ist ein treppenloser Zugang zur Eingangstür nicht vorhanden. Oftmals sind vor der Haustür zumindest 2-3 Stufen zu überwinden. Für ältere Menschen können diese Stufen zum echten Problem werden, insbesondere wenn sie auf eine Gehhilfe oder sogar einen Rollstuhl angewiesen sind.

Auf jeden Fall sollten die Stufen mit einem beidseitigen Geländer mit Handlauf ausgerüstet werden, um dadurch die Gefahr eines Sturzes zu verringern.

Reicht das Geländer nicht aus, so kann die erste Hürde zum Haus auch durch das Anlegen einer Rampe überwunden werden, die allerdings eine maximale Steigung von 6 Prozent nicht überschreiten sollte.

Weiterhin sollten Rampen mindestens 120 cm breit und auf beiden Seiten mit Radabweisern ausgestattet sein. In Verbindung mit festen und griffsicheren Handläufen auf beiden Seiten ist das sichere Betreten und Verlassen des Hauses ohne Sturzgefahr möglich.

Lassen die Platzverhältnisse die Anlage einer Rampe nicht zu, so könnte auch ein kleiner Außenfahrstuhl, ein sog. Hublift, zur Überwindung der Stufen eingebaut werden.

Eine andere Möglichkeit stellt das Verlegen des Eingangs auf eine andere Hausseite dar, um dadurch Platz für das Anlegen einer Rampe oder eines Weges zu erhalten. Dies kann in Häusern mit einem Eingang im Souterrain sinnvoll sein, um somit gleichzeitig den Treppenaufgang zur eigentlichen Wohnung zu umgehen.

 

Eingangsbereich

Zum Öffnen der meisten Haustüren benötigt man zwei Hände – die eine zieht am Türgriff, die andere dreht den Schlüssel. Hier bietet sich der Einbau elektronischer Schließsysteme und Türöffner an, bei denen z.B. Transponder das elektronische Schloss der Eingangstür berührungslos öffnen und wieder schließen. Warum soll das, was beim Auto heute selbstverständlich und als Komfortsteigerung wahrgenommen wird (Zentralverriegelung über Funk und Starten des Autos ohne Schlüssel), nicht auch selbstverständlich sein, wenn es um das automatische Öffnen der Haustür geht? Weiterhin sollte die Eingangstür mindestens 90 cm breit und der Eingangsbereich über Bewegungssensoren gesteuert ausreichend beleuchtet sein. Fußmatten stellen potenzielle Stolperfallen dar und sollten im Boden versenkt und befestigt sein. Auch der beliebte Läufer im Eingangsflur sollte einem rutschfesten Bodenbelag weichen.

 

Treppen im Haus

Ist ebenerdiges Bauen nicht möglich, bietet sich ggf. der Einbau eines Treppenlifts am, um die Mobilität zwischen den Stockwerken zu gewährleisten. In Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern muss zudem für den Brandfall eine Restlaufbreite von einem Meter eingehalten werden, um die Begehbarkeit der Treppe neben dem Treppenlift zu gewährleisten.

Insbesondere bei gewendelten Treppen ist für die Installation eines Treppenlifts die schmalere Innenseite der Treppe vorzusehen, damit die Treppe auf der breiteren Aussenseite noch normal zu nutzen ist.

Häufig sind die Treppenaufgänge allerdings sehr schmal, so dass der Einbau eines Treppenlifts nicht möglich ist.

Eine Alternative zum Treppenlift stellt ein Aufzug dar, der ggf. als Außenlift die einzelnen Stockwerke des Gebäudes stufenlos miteinander verbindet. Allerdings ist diese Lösung mit erheblichen Kosten verbunden.

Ist ein Treppenlift nicht nötig, so können Handläufe auf beiden Seiten der Treppe eine große Hilfe sein, damit sowohl beim Hinauf-, als auch beim Hinuntergehen immer die „stärkere“ Hand greifen kann. Wichtig ist dabei, dass die Handläufe bereits 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und auch bis über die letzte Stufe hinausführen. Besteht eine Sehschwäche, so sollten zur besseren Orientierung taktile Hilfen am Ende und Anfang der Handläufe angebracht sein. Bei mehreren Geschossen sollte der innere Handlauf zudem durchgehend sein. Die Treppenstufen sollten möglichst Kontraste und keine Stufenüberschneidungen aufweisen.

Je nach Platzangebot im Haus kann auch der Umzug der wichtigsten Räume von den oberen in das unterste Stockwerk sinnvoll sein.

 

Küche

Die Küche stellt einen wichtigen Raum des täglichen Lebens dar. Ideal wäre die Kombination von Küche und Esszimmer, bzw. einem Tisch in der Küche, an dem im Sitzen die Speisen mit vorbereitet und anschließend gegessen werden können. Dies reduziert die Wege innerhalb des Hauses.

Die Anordnung der Küchenelemente sollte sich an den Abläufen orientieren. So bietet es sich zum Beispiel an, den Koch- und den Spülbereich nebeneinander vorzusehen, um das Tragen schwerer Töpfe zu vermeiden.

Die Bewegungsfläche zwischen den Küchenzeilen sollte 1,20 Meter nicht unterschreiten.

Bedienelemente wie Steckdosen und Schalter sollten in einer Höhe von 85 cm angebracht sein.

Der Stauraum in den Schränken unter der Arbeitsplatte wird durch Vollauszüge leichter nutzbar.

Die erhöhte Anordnung des Backofens, des Kühlschrankes und der Spülmaschine erleichtert das Be- und Entladen.

Verfahrbare Arbeitsplatten helfen, um bestimmte Arbeiten auch im Sitzen oder mit einer Stehhilfe verrichten zu können. Dabei ist darauf zu achten, dass Herd und Spüle unterfahrbar sind.

Absenkbare Hängeschränke sind dann sinnvoll, wenn die Flächen darunter stets frei sind und ansonsten nur wenig Stauraum zur Verfügung steht. Auf jeden Fall sollten sie mit einem Auffahrschutz und einer Sicherheitsabschaltung versehen sein.

Gute Lichtverhältnisse sorgen für sicheres Arbeiten.

 

Wohnzimmer

Lose Teppiche als Stolperfallen sollten entfernt werden, auch wenn sie einem noch so ans Herz gewachsen sind.

Zur Behaglichkeit gehört ein gesundes Raumklima. Häufig wird zu wenig gelüftet, wodurch die Gefahr von Schimmelpilzbildung steigt. Hier bietet sich der Einbau einer technischen Be- und Entlüftungsanlage oder von intelligenten Fenstern an, die sich je nach Temperatur und Luftfeuchte im Raum öffnen und schließen.

Das Sofa sollte eine erhöhte Sitzfläche haben, so dass man ohne größere Kraftanstrengung wieder aufstehen kann.

Bei bestehender Gangunsicherheit kann ein Zimmerrollstuhl (Trippelstuhl) die Bewegung im Haus erleichtern. Eine entsprechende Bremse kann auch den Halt beim Hinsetzen und Aufstehen unterstützen.

 

Balkon/ Terrasse/ Garten

Der Aufenthalt auf der Terrasse oder dem Balkon ist für viele ältere Menschen oftmals die einzige Möglichkeit, sich ohne allzu große Umstände an die frische Luft zu begeben. Leider ist zuvor eine Hürde zu überwinden – die Türschwelle. Diese Schwelle muss bei Balkonen und Dachterrassen 15 cm über der wasserabführenden Schicht im Außenbereich liegen, um einen möglichen Wassereintritt in die Wohnung zu verhindern. Zu beheben wäre diese Hürde entweder durch das Anbringen einer Schwellenüberfahrbrücke auf beiden Seiten der Schwelle, durch die bauliche Veränderung der wasserabführenden Schicht oder andere bauliche Maßnahmen, wie z.B. Vordächer, so dass die Schwelle abgesenkt werden kann.

Um den Aufenthalt im Freien entsprechend angenehm zu machen, sollte die Beschattung durch Fernbedienung möglich sein.

Brüstungen sollen ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig sein, um dem Bewohner den Sichtkontakt mit der Umgebung auch im Sitzen zu ermöglichen.

Die Pflasterung auf der Terrasse oder auf Gartenwegen sollte möglichst großflächig und eben, die Fugen geschlossen sein. Gartenwege sollten eine Steigung von 3 Prozent und eine Seitenneigung von 2 Prozent nicht überschreiten.

Bei den Möbeln im Außenbereich ist ebenfalls darauf zu achten, dass das Aufstehen leicht möglich ist.

 

Bad

Das Bad ist in vielen Fällen der Raum, über den zuerst in puncto Barrierefreiheit nachgedacht wird, da das Bad für eine selbständige Lebensführung von zentraler Bedeutung ist.

Bei der Badplanung sollte auf ausreichend große Bewegungsflächen (1,20 m x 1,20 m) vor Waschbecken und ggf. neben dem WC geachtet werden.

Die Badezimmertür sollte nach Außen aufschlagen und mindestens 80 cm lichtes Durchgangsmaß aufweisen. Bei Platzproblemen kann der Einbau einer Schiebetür sinnvoll sein.

Empfehlenswert ist der Einbau einer stufenlos begehbaren Dusche, deren Fläche auch als Bewegungsfläche genutzt werden kann.

Insbesondere im Bereich der Dusche ist auf einen rutschfesten Bodenbelag zu achten.

Soll die Badewanne weiter benutzt werden, so ist über das Anbringen von Haltegriffen und Einstiegshilfen nachzudenken. In der Luxusvariante gibt es mittlerweile Badewannen mit einer Tür.

Das WC sollte erhöht angebracht werden, um das Aufstehen zu erleichtern. Zusätzliche Haltegriffe stellen eine weitere Unterstützung dar.

In vielen Badezimmern liegt das Fenster hinter der Badewanne, was das Lüften erschwert. Hier bietet sich der Einbau elektrischer Fensteröffner an.

 

Schlafzimmer

Auch im Schlafzimmer haben Bettvorleger als Stolperfalle nichts zu suchen. Ein rutschfester Belag sollte hier Einzug halten. Eine Bewegungsfläche von 1,20 Meter neben dem Bett sollte eingehalten werden.

Zu achten ist weiterhin auf ein bequemes Bett, aus dem man leicht aufstehen kann. D.h. die Höhe des Bettes sollte nicht zu niedrig gewählt werden. Weiterhin wäre eine elektrische Verstelltbarkeit der Liegefläche vorteilhaft. Eine Aufrichthilfe und ein Betttisch könnten ebenfalls sinnvoll sein.

Die Bedienbarkeit des Lichts sollte vom Bett aus möglich sein, damit ein evtl. nötiger nächtlicher Gang auf das WC nicht zum Stolperabenteuer wird.

Die oberen Fächer der Kleiderschränke sind ohne gefährliche Leitern oder sonstige Hilfen oftmals nicht erreichbar. Hier könnte sich der Einbau einer absenkbaren Kleiderstange anbieten, um den Platz in der Höhe trotzdem nutzen zu können.

Auch die Installation eines Telefons, bzw. Notrufsenders könnte im Schlafzimmer sinnvoll sein.

 


 
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